Digitale Steuerberatung
persönlich. zuverlässig. bundesweit.


Steuerberatung für Therapeuten und Gesundheitsfachberufe

Sie führen eine therapeutische Praxis oder sind selbständig in einem Heil- oder Gesundheitsberuf tätig? Neben Ihrer fachlichen Arbeit tragen Sie auch die wirtschaftliche und steuerliche Verantwortung für Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen.


Ob Ergotherapie, Geburtshilfe, Heilpraktik, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Psychotherapie oder Krankenpflege: Die beruflichen Anforderungen unterscheiden sich, ebenso die steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Eine verlässliche Finanzbuchhaltung, die zutreffende steuerliche Behandlung Ihrer Leistungen und eine vorausschauende Beratung schaffen wichtige Grundlagen für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.


SKD Steuerberatung unterstützt Sie bei der laufenden steuerlichen Betreuung Ihrer Praxis oder selbständigen Tätigkeit. Wir verbinden digitale Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung mit persönlicher steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung – vollständig digital und bundesweit.


Steuerberatung, die zu Ihrem Beruf passt

Ergotherapeuten und Ergotherapiepraxen
Als Inhaber einer Ergotherapiepraxis tragen Sie neben der therapeutischen Verantwortung auch die Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens. Die Vergütung Ihrer Leistungen, der organisatorische Aufwand für die Behandlungen sowie Personal- und Raumkosten bestimmen wesentlich die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis.


Mit der Einführung der Blankoverordnung haben sich die Anforderungen an die Organisation und Abrechnung bestimmter ergotherapeutischer Leistungen verändert. Die erweiterte Versorgungsverantwortung eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Behandlung, bringt aber auch zusätzliche Anforderungen an Planung und Dokumentation mit sich. Änderungen der Vergütungsregelungen können sich unmittelbar auf Ihre Einnahmen und die wirtschaftliche Kalkulation auswirken.


Gerade bei Praxen mit mehreren Therapeuten ist es wichtig, Personalkosten, laufende Betriebsausgaben und die Entwicklung der Praxiserlöse regelmäßig zu betrachten. Auch Investitionen in zusätzliche Therapieräume, besondere Ausstattung oder digitale Praxisorganisation sollten wirtschaftlich geplant werden.


Wir übernehmen Ihre laufende digitale Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung sowie die Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Unsere betriebswirtschaftliche Beratung unterstützt Sie dabei, die Kostenentwicklung Ihrer Praxis nachzuvollziehen, Investitionen zu beurteilen und finanzielle Entscheidungen auf Grundlage aktueller Zahlen zu treffen.


Bei der Gründung, Übernahme oder Erweiterung einer Ergotherapiepraxis berücksichtigen wir die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Planungen und begleiten Sie bei Veränderungen der Praxisstruktur.


Hebammen und Hebammenpraxen
Als selbständige Hebamme tragen Sie nicht nur Verantwortung für die Betreuung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen, sondern auch für die wirtschaftliche Organisation Ihrer Tätigkeit. Dabei sind Ihre unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten durch gesetzliche Vorgaben, Vergütungsvereinbarungen und berufliche Anforderungen geprägt.


Ob Sie Schwangerenvorsorge und Wochenbettbetreuung anbieten, als Beleghebamme Geburten begleiten oder eine Hebammenpraxis führen: Die Vergütung nach dem Hebammenhilfevertrag, hohe Berufshaftpflichtbeiträge, Fahrtkosten und weitere betriebliche Aufwendungen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Arbeit. Gerade bei Veränderungen der Vergütung ist es wichtig, die Auswirkungen auf Gewinn, Liquidität und steuerliche Vorauszahlungen frühzeitig zu erkennen. Bei geburtshilflich tätigen Hebammen sind auch die Sicherstellungszuschläge zur Berufshaftpflicht zu berücksichtigen.


Wir übernehmen Ihre laufende digitale Finanzbuchhaltung, die Gewinnermittlung und Ihre Steuererklärungen. Auf Grundlage aktueller Buchführungszahlen unterstützen wir Sie dabei, Ihre wirtschaftliche Entwicklung zu beurteilen, steuerliche Vorauszahlungen anzupassen und finanzielle Entscheidungen fundiert vorzubereiten.


Auch wenn Sie sich mit anderen Hebammen zu einer gemeinsamen Praxis zusammenschließen, ein Geburtshaus gründen oder eine bestehende Zusammenarbeit verändern möchten, begleiten wir Sie bei den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere die steuerlichen Auswirkungen der gewählten Organisationsform, die Behandlung gemeinsamer Betriebsausgaben und die wirtschaftliche Planung Ihrer Tätigkeit.


Heilpraktiker und Heilpraktikerpraxen
Wenn Sie eine eigene Heilpraktikerpraxis führen, bestimmen Sie Ihr Leistungsangebot und die Gestaltung Ihrer Honorare weitgehend selbst. Anders als bei Ärzten besteht keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker dient zwar als Orientierung, bildet aber nicht zwangsläufig die tatsächlichen Kosten und wirtschaftlichen Anforderungen Ihrer Praxis ab.


Für eine wirtschaftlich tragfähige Praxis ist es deshalb wichtig, die laufenden Betriebsausgaben zu kennen und Ihre Honorare unter Berücksichtigung von Behandlungsaufwand, Praxiskosten und der gewünschten wirtschaftlichen Entwicklung zu kalkulieren. Raummiete, Ausstattung, Versicherungen, Fortbildungen und Investitionen müssen aus den erzielten Einnahmen finanziert werden.


Auch steuerlich kann Ihr Leistungsangebot unterschiedliche Fragen aufwerfen. Heilbehandlungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein. Werden daneben beispielsweise Wellnessleistungen, Seminare oder Produkte angeboten, ist deren steuerliche Behandlung gesondert zu beurteilen. Zusätzliche gewerbliche Tätigkeiten können außerdem ertragsteuerliche Auswirkungen haben.


Wir übernehmen Ihre laufende digitale Finanzbuchhaltung, die Gewinnermittlung und Ihre Steuererklärungen. Auf Grundlage der betrieblichen Zahlen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Kostenstruktur zu beurteilen, Investitionen wirtschaftlich einzuordnen und Ihre Liquidität zu planen.


Auch bei der Gründung, Erweiterung oder Übernahme einer Heilpraktikerpraxis begleiten wir Sie bei den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.


Logopäden und logopädische Praxen
In einer logopädischen Praxis besteht der Arbeitsalltag nicht ausschließlich aus den Behandlungsterminen mit Ihren Patienten. Vor- und Nachbereitung, Befundberichte, Dokumentation und organisatorische Aufgaben beanspruchen zusätzliche Arbeitszeit, die bei der wirtschaftlichen Planung berücksichtigt werden muss.


Die vertraglichen Vergütungsregelungen bilden einen wesentlichen Rahmen für Ihre Praxiseinnahmen. Gleichzeitig müssen Gehälter, Raumkosten, Fortbildungen und weitere betriebliche Aufwendungen finanziert werden. Besonders bei Praxen mit angestellten Logopäden ist deshalb die Entwicklung der Personalkosten von erheblicher Bedeutung.


Wenn Sie Ihre Praxis erweitern, zusätzliche Mitarbeiter einstellen oder die Beschäftigungszeiten verändern möchten, sollten Sie die Auswirkungen auf die laufenden Kosten und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Praxis kennen. Eine verlässliche Finanzbuchhaltung und die regelmäßige Betrachtung der Kostenentwicklung schaffen dafür eine wichtige Grundlage.


Wir übernehmen Ihre digitale Finanzbuchhaltung, die laufende Lohnabrechnung sowie die Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Auf Basis Ihrer Buchführungszahlen beraten wir Sie bei der wirtschaftlichen Beurteilung Ihrer Praxis und der Planung von Investitionen. Für weitergehende Auslastungs- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen können ergänzende Daten aus Ihrer Praxisorganisation herangezogen werden.


Auch bei der Gründung, Übernahme oder späteren Übergabe einer logopädischen Praxis begleiten wir Sie bei den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.


Physiotherapeuten und Physiotherapiepraxen
Als Inhaber einer Physiotherapiepraxis müssen Sie nicht nur die Behandlung Ihrer Patienten organisieren, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis im Blick behalten. Die Vergütung gesetzlich versicherter Patienten richtet sich nach vertraglich vereinbarten Preisen. Gleichzeitig bestimmen Personalkosten, Praxisräume, Therapiegeräte und weitere betriebliche Aufwendungen, wie wirtschaftlich Ihre Praxis arbeitet.


Besonders bei Praxen mit mehreren angestellten Therapeuten spielen Personalkosten, Behandlungskapazitäten und die Auslastung eine wichtige Rolle. Veränderungen der Krankenkassenvergütung, steigende Gehälter oder Investitionen in zusätzliche Behandlungsräume und Geräte können sich unmittelbar auf Gewinn und Liquidität auswirken. Auch Rechnungskürzungen und verzögerte Zahlungseingänge müssen bei der wirtschaftlichen Planung berücksichtigt werden.


Wir übernehmen Ihre laufende digitale Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung sowie die Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Auf Grundlage aktueller Buchführungszahlen unterstützen wir Sie dabei, die Kosten- und Ertragsentwicklung Ihrer Praxis zu beurteilen, Investitionen zu planen und die finanziellen Auswirkungen betrieblicher Entscheidungen einzuschätzen.


Wenn Sie neben physiotherapeutischen Heilbehandlungen weitere Angebote wie Präventionskurse, Wellnessleistungen oder medizinisches Gerätetraining anbieten, können sich zusätzliche steuerliche Fragen ergeben. Insbesondere die Abgrenzung umsatzsteuerfreier Heilbehandlungen von steuerpflichtigen Leistungen und mögliche gewerbesteuerliche Auswirkungen sollten frühzeitig geklärt werden.


Auch bei der Gründung, Übernahme oder Erweiterung einer Physiotherapiepraxis begleiten wir Sie bei den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.


Podologen und podologische Praxen
Als Inhaber einer podologischen Praxis müssen Sie neben der Versorgung Ihrer Patienten auch die Wirtschaftlichkeit Ihres Praxisbetriebs sicherstellen. Die Vergütung verordneter podologischer Leistungen ist vertraglich geregelt. Gleichzeitig verursachen Hygiene, Instrumentenaufbereitung, Behandlungsausstattung, Dokumentation und Praxisorganisation laufende Kosten.


Hinzu kommen Investitionen in Geräte und Praxiseinrichtung sowie gegebenenfalls Personalkosten. Wenn Sie Hausbesuche durchführen, müssen auch Fahrtzeiten, Fahrzeugkosten und die dafür vorgesehenen Vergütungen bei der wirtschaftlichen Betrachtung berücksichtigt werden.


Eine regelmäßige Auswertung der Finanzbuchhaltung hilft Ihnen, die Kostenentwicklung Ihrer Praxis nachzuvollziehen und Investitionen sowie betriebliche Veränderungen wirtschaftlich zu beurteilen. Bei Praxen mit Mitarbeitern spielt darüber hinaus eine zuverlässige Lohnabrechnung eine wichtige Rolle.


Besondere steuerliche Fragen entstehen, wenn neben medizinisch indizierten podologischen Behandlungen auch kosmetische Fußpflege oder der Verkauf von Pflegeprodukten angeboten werden. Diese Leistungen können umsatzsteuerlich und ertragsteuerlich unterschiedlich zu beurteilen sein.


Wir unterstützen Sie bei der zutreffenden steuerlichen Einordnung Ihrer Leistungen, übernehmen die laufende digitale Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung sowie die Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Bei Investitionen, einer Praxiserweiterung oder der Übernahme einer bestehenden podologischen Praxis begleiten wir Sie mit steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung.


Psychotherapeuten und psychotherapeutische Praxen
Als niedergelassener Psychotherapeut tragen Sie neben Ihrer therapeutischen Verantwortung die wirtschaftliche Verantwortung für Ihre Praxis. Ob Sie im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig sind, eine Privatpraxis führen oder unterschiedliche Leistungen anbieten: Die jeweiligen Vergütungsstrukturen beeinflussen Ihre Einnahmen und Ihre wirtschaftliche Planung.


Veränderungen der Honorare können Auswirkungen auf Ihren Gewinn, Ihre Liquidität und die Höhe Ihrer steuerlichen Vorauszahlungen haben. Eine laufende Finanzbuchhaltung hilft Ihnen, diese Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und Ihre steuerlichen Verpflichtungen entsprechend zu planen.


Wir übernehmen die digitale Finanzbuchhaltung Ihrer Praxis, die Gewinnermittlung und die erforderlichen Steuererklärungen. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, unterstützen wir Sie auch mit der laufenden Lohnabrechnung. Darüber hinaus beraten wir Sie zu Investitionen, betrieblichen Aufwendungen und steuerlichen Fragen Ihrer Praxisentwicklung.


Besondere Bedeutung hat die steuerliche Beratung bei der Gründung oder Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis. Die Finanzierung, der Erwerb einer bestehenden Praxis, die Zusammenarbeit mit anderen Psychotherapeuten oder eine spätere Praxisnachfolge können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.


Wir unterstützen Sie dabei, diese Auswirkungen frühzeitig zu berücksichtigen und wirtschaftliche Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage zu treffen.


Selbständige Pflegefachkräfte und Pflegeunternehmen
Als selbständige Pflegefachkraft können Sie in sehr unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens tätig sein. Neben der unmittelbaren Kranken- und Behandlungspflege gehören dazu beispielsweise die individuelle Patientenbetreuung, die Unterstützung bei medizinischen Anwendungen, Patientenschulungen sowie Dienstleistungen für Pharmaunternehmen und andere Unternehmen des Gesundheitswesens.


Welche Leistungen Sie erbringen und mit welchen Auftraggebern Sie zusammenarbeiten, bestimmt wesentlich die wirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen Ihrer Tätigkeit. Unterschiedliche Honorarvereinbarungen, Leistungsabrechnungen, Fahrt- und Reisekosten sowie die zeitliche und finanzielle Planung Ihrer Aufträge müssen bei der Unternehmensführung berücksichtigt werden.


Besonders anspruchsvoll kann die umsatzsteuerliche Einordnung sein. Während medizinische Heilbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind, können Beratungs-, Schulungs- und andere Dienstleistungen steuerpflichtig sein.


Wir übernehmen Ihre laufende digitale Finanzbuchhaltung, die Gewinnermittlung und Ihre Steuererklärungen. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Leistungsarten und beraten Sie zu deren steuerlicher Behandlung. Auf Grundlage Ihrer Unternehmenszahlen unterstützen wir Sie bei der Beurteilung der Ertragsentwicklung, der Liquiditätsplanung und der steuerlichen Vorauszahlungen.


Auch wenn Sie Ihr Leistungsangebot erweitern, neue Auftraggeber gewinnen oder Ihre unternehmerische Tätigkeit organisatorisch verändern möchten, begleiten wir Sie bei den damit verbundenen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.


Steuerliche Besonderheiten richtig berücksichtigen

Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbesteuer
Viele Heil- und Gesundheitsfachberufe können als freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG ausgeübt werden. Die berufliche Qualifikation allein genügt jedoch nicht in jedem Fall.
Maßgeblich sind die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.


Wenn Sie neben Ihren heilberuflichen Leistungen weitere Angebote in Ihre Praxis aufnehmen, kann sich daraus eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit ergeben. Bei gemeinschaftlich geführten Praxen sind außerdem mögliche gewerbesteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
Deshalb ist es wichtig, neue Leistungsangebote und Veränderungen der Praxisstruktur rechtzeitig steuerlich einzuordnen.


Umsatzsteuer auf Heilbehandlungen und zusätzliche Leistungen
Nicht jede Leistung, die in einer therapeutischen oder heilberuflichen Praxis erbracht wird, ist automatisch umsatzsteuerfrei.


Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG kommt es insbesondere auf den medizinischen Zweck der Behandlung und die erforderliche berufliche Qualifikation an. Bei bestimmten Gesundheitsfachberufen ist außerdem eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung von Bedeutung.


Wenn Sie beispielsweise Präventionskurse, Wellnessbehandlungen, kosmetische Anwendungen oder andere zusätzliche Leistungen anbieten, kann deren umsatzsteuerliche Behandlung von Ihren übrigen Praxisleistungen abweichen.


Auch bei Dienstleistungen für Unternehmen des Gesundheitswesens ist die konkrete vertraglich vereinbarte Leistung für die steuerliche Beurteilung entscheidend. Dabei kann die Abgrenzung einzelner Leistungen von einer einheitlichen Gesamtleistung besondere Bedeutung haben.


Eine zutreffende steuerliche Zuordnung wirkt sich auf die Rechnungsstellung, die laufende Finanzbuchhaltung und gegebenenfalls den Vorsteuerabzug aus.


Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung


Finanzbuchhaltung mit aktuellen Zahlen
Eine gut organisierte Finanzbuchhaltung erfüllt nicht nur steuerliche Pflichten. Sie bildet zugleich die Grundlage dafür, die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens regelmäßig zu beurteilen.


Wir übernehmen Ihre laufende monatliche Finanzbuchhaltung und verarbeiten Belege und Buchführungsunterlagen vollständig digital mit den Lösungen der DATEV.


Sie erhalten Auswertungen zu Ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Damit können Veränderungen Ihrer Einnahmen und Betriebsausgaben nachvollzogen und bei der laufenden Beratung berücksichtigt werden.


Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter
Wenn Sie Therapeuten, Praxisassistenten, Verwaltungskräfte oder andere Mitarbeiter beschäftigen, ist eine zuverlässige Lohnabrechnung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Unternehmensorganisation.


Wir übernehmen die monatliche Lohnabrechnung einschließlich der vereinbarten lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen.


Durch die Verbindung von Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung können wir auch die Entwicklung der Personalkosten in die wirtschaftliche Betrachtung Ihres Unternehmens einbeziehen.


Gewinnermittlung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
Auf Grundlage der von uns laufend geführten Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung beziehungsweise Ihren Jahresabschluss sowie die erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen.


Wir erstellen für Sie auch Ihre privaten Steuererklärungen. Damit können wir die steuerlichen Zusammenhänge zwischen Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrer persönlichen Situation berücksichtigen.


Wirtschaftliche Entscheidungen fundiert treffen
Die Entwicklung Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens bringt immer wieder neue wirtschaftliche Fragen mit sich.


Die Einstellung von Mitarbeitern, zusätzliche Praxisräume, Investitionen in Geräte oder die Erweiterung des Leistungsangebots können erhebliche Auswirkungen auf die laufenden Kosten, die Rentabilität und die Liquidität haben.


Unsere betriebswirtschaftliche Beratung baut auf Ihren aktuellen Buchführungszahlen auf. Wir unterstützen Sie dabei, Kostenentwicklungen zu beurteilen, Investitionen wirtschaftlich einzuordnen und die finanziellen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen abzuschätzen.


Praxisgründung, Zusammenarbeit und Nachfolge

Bei der Gründung einer Praxis, der Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Zusammenarbeit mit anderen Berufsträgern beraten wir Sie zu den steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen Ihrer Pläne.


Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Wahl der Rechtsform, geplante Investitionen, die Finanzierung und die Gestaltung der Zusammenarbeit.


Das gilt ebenso, wenn Sie Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen später veräußern, übergeben oder Ihre selbständige Tätigkeit beenden möchten.



Digital arbeiten – persönlich beraten
Ihre steuerliche Betreuung sollte sich in Ihren beruflichen Alltag einfügen und nicht zusätzliche organisatorische Belastungen schaffen.


Unsere Kanzlei arbeitet vollständig digital. Belege, Buchführungsunterlagen und Auswertungen werden elektronisch übermittelt und verarbeitet. Dafür setzen wir insbesondere die digitalen Lösungen der DATEV ein.


Sie können unabhängig von Ihrem Praxis- oder Unternehmensstandort mit uns zusammenarbeiten. Für steuerliche Fragen und persönliche Beratungsgespräche stehen wir Ihnen telefonisch, per Videokonferenz oder über die vereinbarten digitalen Kommunikationswege zur Verfügung.


Digitale Steuerberatung – persönlich. zuverlässig. bundesweit.


Wechsel zu unserer Steuerkanzlei
Sie möchten die steuerliche Betreuung Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens neu organisieren?
Vor einer Mandatsübernahme besprechen wir Ihre bisherige Buchführung, bestehende steuerliche Verpflichtungen und den künftigen Beratungsbedarf.
Für eine geordnete Übernahme stimmen wir die erforderliche Datenübergabe mit Ihrem bisherigen Steuerberater ab. Anschließend führen wir die laufende Betreuung in unseren digitalen Kanzleiprozessen fort.


Vereinbaren Sie ein kostenloses 15-Minuten-Kennenlerngespräch, um Ihren Bedarf und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.



 
 
 
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